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Rahmenbedingungen

Verschwiegenheitspflicht 

Die Intimität einer Person ist etwas Kostbares das es zu schützen gilt!

Als Psychotherapeutin unterliege ich einer gesetzlich geregelten, strikten Verschwiegenheitspflicht während und nach der Therapie. Alle Ihre Themen werden daher in einem geschützten Rahmen behandelt.

Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch z.B. gegenüber Ehepartnern, Familienangehörigen, Arbeitgebern, staatlichen Dienststellen und anderen Einrichtungen des Sozialsystems.

Diese Verschwiegenheitspflicht gilt auch für die vorgeschriebene Supervision. Themen von PatientInnen/KlientInnen werden dort nur in anonymisierter Form besprochen. 

Ablauf

Vor dem Beginn einer Psychotherapie oder Beratung erfolgt das Erstgespräch. Es dient dazu einander kennenzulernen, Ihr Anliegen zu besprechen und Ziele zu vereinbaren. In diesem beantworte ich auch gerne Ihre Fragen zum Verfahren und Vorgehen. Zudem erfolgt eine Abklärung und Vereinbarung der Rahmenbedingungen. Der Erfolg einer Zusammenarbeit basiert immer auf der Freiwilligkeit der PatientInnen/KlientInnen und auf einer vertrauensbasierten und wertschätzenden Beziehung, die den größten Wirkfaktor in der Psychotherapie ausmacht.

Die Dauer einer Psychotherapie oder Beratung ist von Person zu Person unterschiedlich und hängt von Ihrem Anliegen ab.

Die Sitzungen finden in der Regel in einem Abstand von 1 bis 2 Wochen statt. Die Häufigkeit richtet sich auch hier nach Ihren Bedürfnissen.

Freie Plätze sind für Montag und Dienstag verfügbar.

Absageregelung:

Sollten Sie einen Termin nicht wahrnehmen können, so können Sie diesen bis spätestens 48 Stunden vorher kostenfrei absagen, per E-Mail, SMS oder Telefonat. Absagen die zu spät eingehen werden dem Honorar entsprechend in Rechnung gestellt.

Honorar 

Eine Einheit Psychotherapie á 50 Min.:      70 €

Eine Einheit Beratung á 50 Min.:                  70 €

Eine Einheit Coaching á 50 Min.:                  70 €

Da ich mich zurzeit als Psychotherapeutin im Ausbildungsstatus befinde, ist eine  Teilrefundierung oder Vollfinanzierung der Psychotherapieeinheiten  über die Gesundheitskasse leider nicht möglich. 

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